Herzlich willkommen auf meiner Drohnen-Seite. Eigentlich heißen die fliegenden Dinger gar nicht „Drohne“, im Gesetz werden sie „unbemannte Luftfahrtsysteme“ genannt. Da jedoch „Drohne“ der gängige Begriff ist nenne schreibe ich auf der folgenden Seite weiter von DROHNEN 🙂
Viele fragen sich, was man mit so einer Drohne eigentlich macht außer fremde Grundstücke auszuspionieren. Ich persönlich mache alles, nur eben keine fremden Grundstücke und schon gar nicht fremde Häuser ausspionieren. Eine Anwendung wäre hier z.B. Dächer kontrollieren, ob noch alle Ziegeln ganz sind.
Ich will auch etwas auf das Thema eingehen, „wer darf eine Drohne fliegen“ und vor allem „wo darf man mit der Drohne fliegen“.
GANZ WICHTIG: Alle Inhalte meiner Homepage sind meine persönliche Meinung / Erfahrung und gilt NICHT als Rechtsberatung oder als Rechtsanspruch!! Wenn etwas unklar ist meldet euch bitte bei mir, ansonsten schaut in die LuftVo §21a und §21b. Ab 2021 gelten neue Drohnengesetze, daher bezieht isch alles hier auf die aktuelles Gesetzeslage 08/2020.
Wer unsere Kunden sind ...
- Privatpersonen
- Immobilienmakler
- Baufirmen
- Eventveranstalter
- Land BaWü
- Kommunen
- Architekten
- Bauern
Anwendungsgebiete ...
- Luftbilder vom eigenen Grundstück
- Inspektion von Dächern
- Inspektion von Brücken
- Luftbilder für die Eventplanung
- Luftbilder von Immobilien
- 360 Grad Luftbilder
- Gruppenfotos aus der Luft
Für Privatkunden beginnen die Preise bei 75€. Die Flugzeit beträgt ca. 20 – 25 Minuten. Diese kann auch zu bis 60 Minuten verlängert werden.
Anwendungsgebiete können z.B. ein Luftbild vom eigenen Haus sein oder die Inspektion das Daches ob noch alle Ziegeln in Ordnung sind. Ist Ihnen der Preis zu teuer, schließen Sie sich mit den Nachbarn zusammen.
Für Gewerbekunden beginnen die Preise bei 150€. Die Flugzeit beträgt ca. 20 – 25 Minuten. Diese kann auch zu bis 60 Minuten verlängert werden.
Je nach Flugort und Auftrag müssen verschiedene Genehmigungen eingeholt werden, daher muss ein individuelles Angebot erstellt werden.
Anwendungsgebiete sind z.B. Luftbilder für potentielle Immobilienverkäufe, oder die Kontrolle von Fassaden oder Dächer. Ein sehr cooles Feature ist ein 360 Grad Luftbild.
Unsere Leistungen ...
- faire Preise
- kostenfreies Angebot
- einfache und schnelle Terminabsprache
- Prüfung Flugeinsatz (Wetter, Sicherheit, No-Fly-Zone)
- Fotos und Videos sind schnell online verfügbar
- Fotos werden mit bis zu 48 MP aufgenommen
- Videos können mit 4K können aufgenommen werden
- Super Slomo möglich (240 Bilder/S)
Unsere Technik
Wir nutzen eine Drohne von DJI. Das Model heißt Mavic Air 2.
Fotos können mit 12 und 48 Megapixel und im RAW-Format aufgenommen werden. Die Mavic Air 2 unterstützt 4K Videos bei 60fps, HDR-Funktionalität und 8x Zeitlupe mit 1080p bei 240 fps.
Häufige Fragen
Genau diese Frage höre ich sehr oft! Meine Antwort lautet natürlich immer „Ja.“ Bevor ich mit meiner Drohne fliege, erkundige ich mich immer, ob in dem Gebiet das Fliegen erlaubt ist. Befindet sich z.B. ein Flughafen oder ein Hubschrauberlandeplatz im Radius von 1,5KM müsste ich eine spezielle Genehmigung einholen.
Hier sage ich relativ eindeutig NEIN. Ich geh davon aus, dass die meisten Menschen, die diese Frage stellen eine Spielzeugdrohne oder maximal eine Hobbydrohne besitzen, welche unter 2kg Gewicht haben. Jeder der eine größere Drohne hat, weiß dass er dann einen Schein benötigt.
Also, jede Drohne unter 2kg benötigt keinen „Drohnenführerschein“ als Voraussetzung zum Fliegen. Trotzdem empfehle ich jedem zukünftigen Pilot zumindest den „kleinen Drohnenführerschein“ zu machen. Dieser kostet nicht mal 30€ und vermittelt die Grundlagen und wichtigsten Gesetze.
Sofern die Drohne unter 2kg wiegt spielt es auch keine Rolle, ob diese privat oder gewerblich genutzt wird.
!!! Achtung, ab 01/2021 ändern sich die Gesetze. Da werden die meisten einen „Führerschein“ benötigen. Wie die genaue Klassenunterteilung ist, dazu werde ich aber mal genauer was raus suchen. Das ist noch etwas kompliziert
Ja. Hier gibt es auch absolut keinen Spielraum, jede Drohne muss versichert sein. Einige Versicherungen haben dies mittlerweile schon mit dabei(einfach nachfragen), ansonsten gibt es genügend Versicherungen, welche speziell für die Drohne sind. Ich z.B. bin bei www.heden.de versichert. Falls ihr euch dort anmelden wollt, nutzt den Code 36CK7. Dann bekommen wir beide einen kleinen Rabatt 🙂 Der Vorteil von Helden.de ist, du kannst nachher schon fliegen. Du musst nicht ein paar Tage warten bis sich jemand meldet, sonder machst alles online und kannst direkt starten.
Drohnen bis 249gr. benötigen keine Plakette. Alle Drohnen ab 250gr. benötigen eine feuerfeste Plakette mit Name und Anschrift.
Grundsätzlich darf man auf dem eigenen Grundstück fliegen. Auf einem freien Feld ist es auch relativ unproblematisch. Wichtig ist, dass man zum Starten und Landen die Zustimmung des Grundstückseigentümers benötigt.
Hier ist es ganz wichtig was die Drohne KANN und was man mit der Drohen in Deutschland DARF.
Es gibt eine maximale Flughöhe von 100m und eine Entfernung von ca. 200-300 Meter. Die Entfernung ist nicht genau festgelegt, da man soweit weg fliegen darf, dass man die Fluglage der Drohne noch erkennen kann.
Meine Drohne kann laut Hersteller 10km weit fliegen, ich darf allerdings nur einen Bruchteil davon nutzen.
Offiziell kann ich mit einem Akku bis zu 34 Minuten fliegen. Das ist allerdings vergleichbar mit dem PKW und dem Spritverbrauch. Die 34 Minuten sind nur unter optimalen Bedingungen zu erreichen.
Realistisch sind ca. 20 Minuten Flugzeit je Akku. Da ich drei Akkus besitze, kann ich ungefähr eine Stunde lang fliegen.
So pauschal kann man in diesem Fall weder JA noch NEIN sagen.
Laut Gesetz ist es verboten über „Wohngrundstücke“ zu fliegen. Da es in Ortschaften nicht nur „Wohngrundstücke“ sondern auch viele öffentliche Flächen gibt, ist es nicht grundsätzlich verboten. Schwierig wird es allerdings wenn ich so hoch fliege, dass die Kamera der Drohen fremde Grundstücke fotografieren/filmen KÖNNTE.
Grundsätzlich darf man auf dem eigenen Grundstück fliegen. Auf einem freien Feld ist es auch relativ unproblematisch. Wichtig ist, dass man zum Starten und Landen die Zustimmung des Grundstückseigentümers benötigt.
Definitv verboten ist es, einfach so mal über einer Ortschaft hin und her zu fliegen!!
Auch hier gibt es kein klares „JA“ oder „NEIN“.
Ohne deren Einverständnis darf ich niemand fotografieren oder filmen, vorausgesetzt man erkennt diese Person. Genau das ist sehr wichtig. Erkenne ich die Person? Ist das Luftbild z.B. aus 100m Höhe kann ich sicherlich niemand erkennen. Ist das Luftbild aus 20m Höhe und man kann noch digital zoomen, erkennt man mich Sicherheit die Person und das Bild wäre illegal.

